Neuer Premiere-Schlag gegen Hacker Premiere hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung mit weitreichender Bedeutung im Kampf gegen die Digital-TV- Piraterie erwirkt: Erstmals hat ein Gericht die Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Smartcards und Geräten zum Programmieren dieser Blanko-Karten untersagt, wie der Pay-TV-Veranstalter in München mitteilte. Das Verbot gilt, sofern davon auszugehen ist, dass die beworbenen Geräte vom durchschnittlichen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von Pay-TV-Programmen wahrgenommen werden. Es richtet sich im konkreten Fall gegen einen der größten Händler von Blanko-Smartcards in Deutschland, der unbeschriebene Karten und die zum Programmieren notwendigen Geräte vertreibt. Beworben wurden diese Produkte auf Internetseiten mit Anleitungen und Software zum Hacken von Abo-TV-Angeboten. Bei Missachtung der Verfügung droht dem Händler nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall sogar bis zu zwei Jahren. "Mit dieser Entscheidung eröffnet uns das Gericht neue Wege im Kampf gegen Kartendealer", erklärte Michael Söllner, Leiter der E-Security bei Premiere. Bisher mussten diese Produkte in direkter Verbindung zur illegalen Nutzung von Abo-TV-Angeboten stehen, um eine entsprechende Verfügung erwirken zu können. "Die Verbreitung von szenetypischen Blanko-Smartcards und damit auch der Handel mit gefälschten Karten wird durch diese Entscheidung erheblich erschwert." Quelle: SatelliFax (www.satellifax.de)