* EU will sich für grenzüberschreitende Pay-TV-Abonnements einsetzen Die Europäische Kommission will einem großen Wunsch vieler Fernsehzuschauer nachkommen und Pay-TV-Veranstalter dazu ermutigen, Abonnements auch im EU-Ausland anzubieten. Mit dieser und einer Reihe weiterer Maßnahmen soll dem Anreiz für Pay-TV-Piraterie die Grundlage entzogen werden. Mit dem Schutz des schnell wachsenden europäischen Marktes für Bezahldienste wie Pay-TV und -Radio und kostenpflichtige Internetdienste gegen Piraterie wollen die Wettbewerbshüter zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen, da diese Bezahldienste aller Voraussicht nach von wachsender Bedeutung für die wissensbasierte Wirtschaft des 21. Jahrhunderts sein werden. Diese Feststellung wird in einem Bericht getroffen, den die EU-Kommission gestern veröffentlicht hat. Piraterie sei keine "opferlose" Straftat, im Gegenteil: ehrliche Benutzer zahlen letztlich höhere Preise, Anbieter können in den Konkurs getrieben werden, und dem Staat entgehen Steuereinnahmen. Die Mitgliedstaaten werden dringend aufgefordert, gemeinsam auf eine wirksamere Pirateriebekämpfung hinzuarbeiten, beispielsweise bei der Schulung von Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden, durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Strafverfolgungsbehörden und über den Austausch von Best Practice und Information. Die Kommission will sie dabei unterstützen und versuchen, in den gegenwärtigen und künftigen Mitgliedstaaten Gesetzeslücken zu ermitteln, um erforderlichenfalls weitere Aktionen auf EU-Ebene vorzuschlagen. In dem Bericht werden die Anbieter ermutigt, mehr Pay-TV-Dienste in der EU grenzüberschreitend anzubieten, damit für ansonsten gesetzestreue Bürger kein Anreiz mehr besteht zur Nutzung von Piratenkarten. Die Piraterie sei zu einem erheblichen Teil darauf zurückzuführen, dass Pay-TV- Programme, die aus anderen Mitgliedstaaten über Satellit ausgestrahlt werden, nicht zur legalen Nutzung angeboten werden, hieß es. Die EU-Bürger verstehen nicht, warum sie im Binnenmarkt nicht legal Zugang zu Pay-TV-Diensten erhalten können, wenn sie bereit sind, dafür zu bezahlen. Sendeunternehmen lehnen es oft ab, ihre Dienste in anderen Mitgliedstaaten als dem anzubieten, in dem sie ihre Programme hauptsächlich ausstrahlen, normalerweise weil die Vereinbarungen mit den Rechteinhabern wie Autoren, darstellenden Künstlern und Sportverbänden sich nur auf diesen einen Mitgliedstaat erstrecken. Deshalb werden in dem Bericht Pay-TV-Unternehmen und Rechteinhaber aufgefordert, sich um vertragliche Lösungen zu bemühen. Die Kommission will im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie über urheber- und leistungsschutzrechtliche Vorschriften für Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung einen Beitrag dazu leisten. Quelle: www.satellifax.de