Premiere in Bedrängnis - Gericht verbietet Erotikfilme Der angeschlagene Pay-TV-Veranstalter Premiere darf vermeintliche Pornofilme trotz zusätzlicher Sicherheitscodes nach einem Gerichtsurteil vom Freitag nicht mehr ausstrahlen. Das Münchener Verwaltungsgericht bewertete die von Premiere als "Erotikfilme" bezeichneten Streifen mit Titeln wie "Diabolische Lust" als eindeutig pornografisch, nachdem es zwei Filme selbst in Augenschein genommen hatte. Jugendliche seien vor dem Empfang trotz der nötigen Eingabe eines Jugendschutz-PINs nicht ausreichend geschützt. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hatte die in einem Erotikkanal von Premiere ausgestrahlten Streifen als Pornofilme beanstandet, wogegen Premiere klagte. Der Sender, der nach der Insolvenz der Muttergesellschaft Kirch Pay-TV bis Ende des Jahres neue Investoren braucht, kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Quelle: www.satellifax.de www.dxandy.de